top of page

Allgemeinde Geschäftsbedingungen der VoIP Schweiz GmbH

Allgemeines
Die VoIP Schweiz GmbH erbringt verschiedenste Dienstleistungen im Informatikbereich und ist
autorisierter Wiederverkäufer diverser Hard- und Softwareprodukte. Mit „VoIP Schweiz“ ist nachfolgend die VoIP Schweiz GmbH mit Sitz in Niederlenz AG gemeint.


1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der VoIP Schweiz und deren Kunden Anwendung. Die VoIP Schweiz behält sich das Recht vor, diese AGB zu ergänzen, zu revidieren oder abzuändern.
1.2 Abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen zwischen der VoIP Schweiz und dem
Kunden, insbesondere in Verträgen und zugehörigen Anhängen, gehen den AGB vor.


2 Rechte und Pflichten der VoIP Schweiz
2.1 Die VoIP Schweiz ist verpflichtet, die Leistungen gemäss Vertrag zu erbringen. Ferner verpflichtet sich die VoIP Schweiz, eine kompetente Ansprechperson gegenüber dem Kunden zu
bezeichnen.
2.2 Die VoIP Schweiz haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wandelung-, Minderungs-, Nachbesserungs- und Schadenersatzansprüche gegen die VoIP Schweiz sind ausgeschlossen, sofern die Mängel nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen sind.
Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innert 6 Monaten. In allen Fällen von Mängeln hat die VoIP Schweiz das Recht, diese zuerst innert einer angemessenen Frist auf eigene Kosten zu beheben. Insbesondere übernimmt die VoIP Schweiz keine Haftung für Schäden, die durch Lieferverzögerungen bei ihren Unterlieferanten entstehen. Dies gilt für alle Arten von Vertragsverhältnissen zwischen der VoIP Schweiz und deren Kunden.
2.3 Die VoIP Schweiz haftet nicht für Schäden, welche durch Veränderung der von der VoIP Schweiz installierten Systemen hervorgerufen wurden. Das betrifft insbesondere den Eingriff
von Drittanbietern oder Software-Partner des Kunden. Die offiziellen Geschäftszeiten
der VoIP Schweiz sind an Werktagen von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 bis 17.00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz der VoIP Schweiz erbringt die VoIP Schweiz in der Regel keine vertraglichen Leistungen. Sollte die vertraglich vereinbarte Erfüllungsfrist durch Rücksichtnahme auf solche Feiertage am Ort des Kunden nicht eingehalten werden können, so hat der Kunde auf die Rücksichtnahme auf diese Feiertage seitens der VoIP Schweiz zu verzichten oder einer entsprechenden Verlängerung der Erfüllungsfrist zuzustimmen.
2.4 Supporteinsätze, welche schnellstmögliches Erscheinen der VoIP Schweiz beim Kunden
erfordern, werden als Notfalleinsatz bezeichnet. Bei Notfalleinsätzen garantiert die VoIP Schweiz, sofern im Rahmen eines Wartungsvertrags nicht anders festgehalten, Interventionszeiten nach best effort unter Verrechnung der entsprechenden Aufpreise.
2.5 Die VoIP Schweiz gilt auf allen von ihr erstellten Systemen und Produkten als Urheber und
behält sich das Recht vor, dies entsprechend zu vermerken. Ausserdem wird ohne Gegenwunsch des Kunden die VoIP Schweiz als technischer Kontakt vermerkt.

2.6 Die VoIP Schweiz verpflichtet sich, Daten des Kunden, welche im Rahmen von Projekten und des Support eingesehen oder zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behalten und die Einhaltung des Datenschutzes zu gewährleisten (siehe Datenschutzerklärung).


3 Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat das Recht, von der VoIP Schweiz jederzeit Rechenschaft über den Stand und
Gang der Vertragserfüllung zu verlangen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Vertragsabwicklung mitzuwirken. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, eine kompetente Ansprechperson gegenüber der VoIP Schweiz zu bezeichnen und der VoIP Schweiz alle für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen in geeigneter Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, Ausnahmezustände und Fehlverhalten in den von der VoIP Schweiz gelieferten Hard- und/oder Softwarekomponenten zu dokumentieren, die VoIP Schweiz
über diese Beobachtungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und diese Daten zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, Schaden und Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht entstanden sind. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, für entstandene Mehrkosten durch Wartezeiten und vergebliche Aufwendungen wie z.B. Fahrten zu Kunden oder Terminvorbereitungen, wenn der Kunde die ungenügende Information über Terminabsagen, -Verschiebungen oder ähnliches an die VoIP Schweiz zu vertreten hat.
3.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er verpflichtet ist, für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen. Der Kunde erkennt ferner an, dass die VoIP Schweiz voraussetzt, dass der Kunde regelmässige Datensicherungen anfertigt. Die VoIP Schweiz haftet für den Verlust von Daten des Kunden nur insofern und nur in dem Umfang, als der Datenverlust nicht durch sorgfältige Datensicherung und Datensicherheit seitens des Kunden vermeidbar ist.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, jegliche von der VoIP Schweiz vertragsgemäss angebotene
Leistung unverzüglich entgegenzunehmen. Verweigert der Kunde in ungerechtfertigter Weise die Annahme der gehörig angebotenen Leistung der VoIP Schweiz oder die Vornahme der dem Kunden obliegenden Vorbereitungshandlung, insbesondere das Bereitstellen von Passwörtern oder die Gewährung des Zutritts zu den entsprechenden Räumlichkeiten, ohne welche die VoIP Schweiz den Vertrag zu erfüllen nicht imstande ist, so ist die VoIP Schweiz berechtigt, die geschuldeten Produkte und/oder Waren auf Gefahr und Kosten des Kunden bei der VoIP Schweiz oder bei einem Dritten zu lagern, oder sich durch Hinterlegung von der Verbindlichkeit zu befreien. Ferner ist die VoIP Schweiz im Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden oder der Nichtvornahme einer dem Kunden obliegenden Vorbereitungshandlung berechtigt, eine angemessen kurze Nachfrist zu setzen und nach unbenütztem Ablauf dieser Frist vom Vertrage
zurückzutreten und Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
3.7 Der Kunde hat die von der VoIP Schweiz abgelieferten Arbeitsergebnisse und Produkte innert
angemessener Frist, spätestens einem Monat seit der Ablieferung sorgfältig und fachmännisch zu prüfen, zu genehmigen oder unter detaillierter Angabe allenfalls vorhandener Mängel schriftlich zu beanstanden. Unterbleibt eine entsprechende Erklärung innerhalb der erwähnten Frist, gelten die Arbeitsergebnisse und Produkte als genehmigt.
3.8 Ein frühzeitiger Rücktritt des Kunden vor der Fertigstellung eines Projektes ist nur gegen volles Entgelt für das bisher Geleistete und gegen volle Schadloshaltung von der VoIP Schweiz zulässig.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von der VoIP Schweiz gemäss Kapitel 4. AGB zu
bezahlen.
3.10 Der Kunde wahrt die Sachen- und Immaterialgüterrechte der ihm im Zuge der Erbringung der vertraglichen Leistung durch die VoIP Schweiz oder eines Subunternehmens überlassenen Sachen, insbesondere Software und Daten. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, den er durch schuldhafte Verletzung dieser Bestimmung verursacht.
3.11 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Lizenzrechte der entsprechenden Inhaber zu wahren und die dem Kunden gelieferte Software ausschliesslich in dem im entsprechenden Lizenzvertrag aufgeführten Rahmen zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung der Anzahl erteilten Lizenzen.
3.12 Wird der Kunde von der VoIP Schweiz auf fehlende oder mangelhafte Lizenzen aufmerksam gemacht, so ist er verpflichtet, unverzüglich entsprechende Abklärungen beim Inhaber der betreffenden Immaterialgüterrechte zu treffen und allfällige Lizenzverträge abzuschliessen oder aber auf die weitere Benützung der entsprechenden Produkte zu verzichten.


4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die im Vertrag vereinbarten Preise und Entschädigungen für Lieferungen und Dienstleistungen verstehen sich mangels anderslautender Vereinbarung exklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben. Der Kunde trägt das Risiko nachträglicher Veränderung und/oder Erweiterung von Steuern und Abgaben. Sollte eine nachträgliche Veränderung und/oder Erweiterung der Steuern und Abgaben Einfluss auf den Vertrag zwischen der VoIP Schweiz und dem Kunden haben, so hat der Kunde die anfallende Preisdifferenz zu tragen.
4.2 Ist die vertraglich geschuldete Leistung nicht am Orte der VoIP Schweiz zu erbringen, so
verrechnet die VoIP Schweiz dem Kunden den Weg zum aktuellen Stundenansatz als Arbeitsaufwand zur Deckung ihrer Unkosten. Muss die VoIP Schweiz im Zuge der Vertragserfüllung dem Kunden Ware liefern und kann sie diese nicht im Rahmen einer Kundenvisite ohne unverhältnismässigen Aufwand mit sich führen, so hat der Kunde allfällige
Transportkosten (Verpackung, Porto, Frachtkosten etc.) zusätzlich zu tragen. Die VoIP Schweiz hat sich in diesem Falle für eine Transportvariante zu entscheiden, die möglichst zweckmässig und kostengünstig ist.
4.3 Dienstleistungen werden in der Regel nach Abschluss des Projektes abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Anderslautende Bestimmungen in der Offerte resp. Vertrag gehen den AGB vor.
4.4 Dienstleistungsabonnemente und Serviceabonnemente werden dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit jeweils jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Kalenderjahr. Projekte innerhalb des Jahres mit Abonnemente werden pro Rata temoporis bis Ende Kalenderjahr abgerechnet.
4.5 Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 10 Tage ab Erhalt der Rechnung durch den Kunden. Die in Rechnung gestellten Beträge sind netto zu verstehen. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
4.6 Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist behält sich die VoIP Schweiz vor, sämtliche Dienstleistungen des Kunden einzustellen. Ausserdem wird der durch Zahlungsverzug  entstandene Mehraufwand dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.7 Preisanpassungen /-änderungen seitens der VoIP Schweiz sind vorbehalten und richten sich nach den üblichen Marksituationen (Teuerung, Preisentwicklungen, usw.).

​

5 Kündigung

5.1 Die Kündigung von Dienstleistungsabonnemente und Serviceabonnemente haben schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträg ein Monat, auf Ende des Kalenderjahres (Vertragslaufzeit, siehe Punkt 4.4).

5.2 Kosten, welche durch die Kündigung entstehen (wie z.B. Rückbau der Anlage, Herausgabe von Backups, usw.) sind durch den Kunden zu tragen und werden zu den aktuellen Stundenansätzen abgerechnet.


6 Teilnichtigkeit / anwendbares Recht / Gerichtsstand
6.1 Ergänzungen oder Abänderungen der Verträge zwischen der VoIP Schweiz und dem Kunden
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in den Verträgen zwischen der VoIP Schweiz und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so gilt an deren Stelle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
6.2 Auf die Verträge zwischen der VoIP Schweiz und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Anders lautende schriftliche Vereinbarungen in den Verträgen zwischen der VoIP Schweiz und dem Kunden sind vorbehalten.
6.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus den vertraglichen Beziehungen zwischen
der VoIP Schweiz und dem Kunden entstehen, ist der Gerichtskreis des Bezirksgerichts Lenzburg.

​

​

​

Datenschutz
bottom of page